
Elterninfo 2020
Liebe Eltern,
ich bitte Sie, Nachfolgendes zur Kenntnis zu nehmen und mit Ihren Kindern zu besprechen.
1. Die Schulbücher erhält Ihr Kind leihweise von der Schule. Diese sind einzubinden und
schonend zu behandeln. Der Schüler trägt seinen Namen vorne ein. Bei Verlust oder zu
starker Abnutzung ist Ersatz zu leisten (bei einem neuen Buch 2/3 des Neupreises, bei
einem gebrauchten Buch 5 Euro). Lässt der Schüler Bücher im Fach in der Schule, trägt
er das Risiko.
2. Klassenarbeiten, die auf Blätter geschrieben werden, bekommen die Schüler nach
Hause und werden in der nächsten Stunde wieder eingesammelt. Der Schüler kann
zusätzlich eine Notenübersicht führen.
3. Wertsachen: Es sollte selbstverständlich sein, dass Schüler vor allem an Tagen mit
Sportunterricht keine Wertsachen (z.B. wertvolle Uhren, Ringe oder gar Geldbeträge)
mitbringen. Wenn Sportlehrer Sachen in Verwahrung nehmen, kann es sich allenfalls um
Fahrkarten und Gegenstände mit geringem Wert handeln.
4. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände und in der Umgebung der Schule generell
verboten. Schüler, die mit dem Bus kommen, dürfen sich nach der Ankunft nicht vom
Schulgelände entfernen. Das gilt auch nach Schulschluss vor Abfahrt der Busse.
5. Schulversäumnisse: Wenn Schüler wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen
können, muss bis spätestens 9.00 Uhr entweder telefonisch oder per Email eine
Entschuldigung vorliegen. Betrifft die Erkrankung nur den Nachmittagsunterricht, muss
am nächsten Tag eine Entschuldigung beim Klassenlehrer vorgelegt werden. Muss ein
Schüler z.B. wegen Übelkeit früher nach Hause, hat er sich bei dem betreffenden Lehrer
abzumelden. Die Schüler bleiben dann im Vorraum des Sekretariats und werden von den
Eltern abgeholt (grundsätzlich dürfen Schüler nicht alleine nach Hause, außer nach
Absprache mit den Eltern).
6. Handy: Schüler brauchen in der Schule kein Handy! Wenn ein Handy während des
Unterrichts benutzt wird oder piepst, wird es in Verwahrung genommen und am Ende
des Vormittags wieder zurückgegeben.
7. MP 3-Player: Ergänzend zur Schulordnung gilt, dass solche oder ähnliche Gegenstände nicht in die
Schule gehören. Die Schüler sollen in den Pausen miteinander sprechen.
8. Bushaltestelle: Die Schüler müssen sich an der Haltestelle in eine Reihe aufstellen und
geordnet einsteigen. Drängelnde Schüler gefährden die Sicherheit anderer und müssen
damit rechnen, dass sie ihre Heimfahrt selbst organisieren müssen.
9. Sonstiges: Bitte weisen Sie Ihre Kinder ausdrücklich darauf hin, dass bei Schneefall im
Winter während den Pausen das Schneeballwerfen verboten ist! Im Übrigen verweise ich
auf die Schul- und Hausordnung, die jeder Schüler erhält bzw. erhalten hat!
10. Freiwillige Schüler-Zusatzversicherungen:
Das Kultusministerium hat den mit den beiden Versicherern BGV und WGV
geschlossenen Gruppenversicherungsverträge über freiwillige Schüler- und
Lehrerversicherungen (Haftpflicht, Garderobe, Musikinstrumente) zum Ende des
Schuljahres 2018/19 gekündigt. Da die Schülerinnen und Schüler aus den
Klassen 8 hinsichtlich der Durchführung der Praktika zur beruflichen
Orientierung (O.i.B) weiterhin im selbst verschuldeten Schadensfall abgesichert
sind (allerdings nur, wenn keine private Haftpflichtversicherung besteht),
übernimmt die Schule für die Klassen 8 diese Haftpflichtversicherung. Sollten
alle übrigen Schüler einen Schaden verursachen, muss dies über die private
Haftpflichtversicherung abgewickelt werden.
SL